Christine Scheck
Rechtsanwältin
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12.01.2023
Arbeitgeber aufgepasst: Haben Sie endlich Ihre Arbeitsverträge an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst?
Obwohl es eigentlich in epischer Breite durch die Medien ging, dass zum 01.08.2022 das NachweisG "verschärft" wurde, haben viele kleinere und mittelständische Arbeitgeber bis heute noch nicht die Zeit gefunden, die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter entsprechend anzupassen oder überhaupt erst einmal schriftliche Arbeitsverträge niederzulegen. Hier gilt übrigens wieder: Finger weg von der elektronischen Form! Nur wer (auf Papier) schreibt, der bleibt. Die Zeit der mündlichen Arbeitsverträge ist wirklich endgültig vorbei! Bei Verstößen drohen Ordnungswidrigkeiten-Bußgelder bis zu 2.000 €! Lassen Sie hier einen Profi draufschauen!