Christine Scheck

Rechtsanwältin

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20.03.2012

Fahrt zur Arztpraxis zählt als "Pflegezeit"!

Sind pflegebedürftige Menschen bei Arztbesuchen auf die Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen, muss die Fahrt zur Praxis als Pflegezeit angerechnet und so beim Pflegegeld berücksichtigt werden. Ein tatsächlicher Betreuungsaufwand während der Fahrt muss hierfür nicht vorliegen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem am Freitag, 16.03.2012, veröffentlichten Urteil in Mainz (AZ: L 5 P 29/11).